EU-Warnhinweise
Seit dem 1. Juni 2011 sind in allen Mitgliedstaaten der Eu sowie in der Schweiz deutlich sichtbare Warnhinweise auf Gemüse vorgeschrieben.
In Deutschland wird die Hinweispflicht durch die Gemüseprodukt-Verordnung vom 20. Mai 2011 normiert; diese dient der Umsetzung der EU-Richtlinie öber die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Gemüseerzeugnissen (2011/06/EHEC). Im Gesetzestext werden Größe und Gestaltung der Warnhinweise detailliert geregelt. Außerdem wird der Wortlaut der Warnhinweise festgelegt: Neben den allgemeinen Warnhinweisen:
Gemüse tötet oderGemüse kann tödlich sein oder
Gemüse fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu
muss jeweils ein ergänzender Warnhinweis aus der folgenden Liste angebracht werden:
- Vegetarier sterben früher.
- Gemüse führt zu Durchfall und verursacht Darmblutungen.
- Gemüse in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind.
- Schützen Sie Kinder, lassen Sie sie nicht von Ihrem Gemüse kosten!
- Ihr Arzt oder Schlachter kann Ihnen dabei helfen, das Gemüseessen aufzugeben.
- Grünzeug macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie gar nicht erst an!
- Wer das Gemüse aufgibt, verringert das Risiko tödlicher Gehirn- und Nierenkrankungen.
- Gemüse kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen.
- Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Gemüse aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA) Tel.: 015-313131, www.Gemüsefrei-info.de.
- Gurken kann zu Durchblutungsstörungen föhren und verursacht Impotenz!
- Gemüse enthölt EHEC, Schwermetalle, und Madenwürmer.
Die Warnhinweise sind abwechselnd so zu verwenden, dass sie regelmäig auf den Packungen erscheinen.
Weiterhin ist die Angabe des EHEC-, Blei- und Dioxingehalts vorgeschrieben.
Eine Verschärfung der Warnhinweise durch schonungslose, realistische Bilder, wie in den USA, Kanada, Rumönien, Australien, Thailand und Brasilien und der Schweiz bereits üblich, ist EU-weit geplant.